Lange musste die Energiebranche auf einen rechtlichen Rahmen warten. Nun liegt der Gesetzentwurf zur Digitalisierung der Energiewende vor. Alexander Kleemann, zuständiger Referent im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, präsentierte das Gesetzesvorhaben auf den diesjährigen Metering Days in Fulda.

„Die Bundesregierung zeigt mit diesem Gesetzentwurf, dass sie es mit der Energiewende ernst meint. Sie schafft die zwingend erforderlichen Rahmenbedingungen für eine verlässliche unternehmerische Planung“, kommentiert Heiko Harbers, Vorstands-vorsitzender der Devolo AG en Entwurf.

Der eng gesetzte Zeitplan macht deutlich, dass die Bundesregierung das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende zügig umsetzen wird. Devolo unterstützt die schrittweise Umsetzung des Roll-Outs intelligenter Messsysteme und die klare Kostenstruktur.

Insbesondere die Aufnahme der „Visualisierung des Verbrauchsverhaltens des Letztverbrauchers“ in den Anforderungskatalog für intelligente Messsysteme (Paragraf 21 I Nr. 2 Messstellenbetriebsgesetz – MsbG) ist lobenswert. Der Letztverbraucher erhält somit einen direkten Zugriff auf seine Verbrauchsdaten. Mit Paragraf 21 I Nr. 2 MsbG schafft der Gesetzgeber die Möglichkeit, Zählerdaten einfach und sicher in ein Smart-Home-System des Endverbrauchers zu integrieren.

„Wir begrüßen den Gesetzentwurf ausdrücklich und arbeiten mit Hochdruck an neuen Produkten für das intelligente Stromnetz“, erläutert Dr. Michael Koch, Leiter des Devolo-Geschäftsbereichs Smart Grid.

Das Devolo G3-PLC Modem 500k zur Datenkommunikation über die Stromleitung befindet sich bereits erfolgreich im Markt. Derzeit entwickelt Devolo ein Smart-Meter-Gateway sowie eine intelligente Steuerbox. Beide Produkte werden nächstes Jahr verfügbar sein.

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