Die Bundesregierung hat am Mittwoch das „Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende“ abgenickt und damit die schrittweise Umrüstung auf intelligente Messsysteme auf den Weg gebracht. So sollen zunächst Großverbraucher mit mehr als 10 000 Kilowattstunden zur Ausstattung mit intelligenten Stromzählern verpflichtet werden. Auch Ökostrom-Erzeuger sollen ihre Erzeugnisse künftig mit Smart Metern messen müssen. Hier tritt die Regelung ab 2017 in Kraft, ab 2020 gilt sie dann auch für Verbraucher, die jährlich mehr als 6000 Kilowattstunden verbrauchen. „Wir beginnen den Rollout da, wo der Nutzen am größten ist“, erklärte Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD).

Bei der Umrüstung auf Smart Meter soll der Datenschutz weiterhin gewährleistet werden. So sollen die Daten über den Stromverbrauch in ausschließlich anonymisierter Form erfasst werden, über ein spezielles Smart-Meter-Gateway sollen sie nur in grober Form laufen.

Die intelligenten Stromzähler stellen innerhalb der Energiebranche das zentrale Element einer intelligenten und vernetzten Stromwirtschaft der Zukunft dar. Sie sollen der verbesserten Abstimmung von Strom-Angebot und -Nachfrage dienen. Durch die Smart Meter erhalten die Stromanbieter genaue Informationen über den Verbrauch und wissen so besser, zu welchen Zeiten sie wie viel Strom zur Verfügung stellen müssen.

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